Gründungsvereinbarung

  
1.    Was hat es mit der Gründungsvereinbarung auf sich?
Die Gründungsvereinbarung besteht zunächst aus zwei Teilen. Im ersten Part geht es um grundsätzliche Inhalte wie Werte, Maßnahmen zur Umsetzung geplanter Vorhaben, Ziele und den Prozess an sich. Hier ist das Profil der neuen Kirchengemeinde formuliert. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den pastoralen Strukturen, sprich, in welchen Bahnen soll sich die seelsorgerische Arbeit vollziehen? Man hat sich Gedanken darüber gemacht, wie Freiräume geschaffen werden können? Die Gründungsvereinbarung ist sozusagen das Fundament der neuen Kirchengemeinde.
   2. Wird es in der neuen Pfarrei weiterhin Gottesdienste geben?

Grundsätzlich sollen und werden die gottesdienstähnlichen Angebote, die sich bewährt haben beibehalten. Diese sind als alternative Angebote zur klassischen Eucharistiefeier zu sehen, da diese klassische Form aufgrund des Priestermangels künftig nicht mehr in jeder Gemeinde jeden Sonntag gefeiert werden kann. Zu diesen gottesdienstähnlichen Angeboten gehören beispielsweise Wortgottesdienste, Andachten, Stundengebete und neue Formate. Hierfür sind Kooperationen zwischen Gemeinden für gemeinsame Angebote denkbar. 

3.    Werden in der neuen Pfarrei Katholiken auch weiterhin nach katholischem Ritus bestattet?

Beerdigungen werden künftig auch nach katholischem Ritus erfolgen, jedoch werden schon jetzt ebenso ehrenamtlich tätige, aber dafür ausgebildete Personen eingesetzt. Die Erstellung eines Beerdigungsplans mit dezentraler Untergliederung, sprich in den Gemeinden vor Ort, ist als Maßnahme formuliert. Orte der Beerdigungen und Trauerfeiern sollen in Absprache mit den Angehörigen stattfinden. 

4.    Wer steht mir in der Trauer künftig als Seelsorger bei?

Ein engmaschiges Netzwerk aller auf dem Sektor Beerdigung und Trauerpastoral tätigen Personen ist im Begriff installiert zu werden, so dass es  bei Trauerfällen auch künftig seelsorgerische Fürsorge geben wird.

5.    Wird es künftig einen Weihnachtsgottesdienst geben?

Die Familiengottesdienste an Weihnachten, die bislang großen Anklang gefunden haben, sollen ähnlich wie andere beliebte gottesdienstähnliche Angebote gestärkt, auf andere Kirchen der Kirchengemeinde erweitert und somit bekannt gemacht werden. 

6.    Kann ich künftig in meinem Heimatort/ Wohnort kirchlich heiraten?
 
Es ist angedacht Hochzeiten, aber auch Taufen, Erstkommunionfeiern oder Seelenämter - zusammengefasst in kleinen Verbünden - nach Möglichkeit nach einem rollierenden System in den verschiedenen Gemeinden abzuhalten. 
•    Es sollen Termine für kirchliche Hochzeiten in bestimmten Orten nach einem rollierenden System angeboten werden.
 
7.    Wie wird es mit der Jugendarbeit mit den Jugendgruppen in der neuen Kirchengemeinde weitergehen?

Durch gemeindeübergreifende Erstkommunion- oder Firmvorbereitungen, soll die Jugendkirche als zentrale Anlaufstelle für die Jugend nicht nur gestärkt, sondern ausgebaut werden. Durch Fahrdienste kann etwa die Jugendkirche in der gesamten Kirchengemeinde jedem zugänglich gemacht werden. 

8.    Bleiben die Kirchenimmobilien erhalten?

Antwort der Pressesprecherin K2030 bei der Erzdiözese, Barbara Klein, vom 16. Juli 2024:  „… mit Blick auf diese Aussage gilt, dass die Entscheidungen bei den Verantwortlichen der Pfarreien liegen. Kommen diese aufgrund des pastoralen Bedarfs und anstehender Investitionen zur Entscheidung, eine Kirche aufzugeben, steht dem zunächst nichts entgegen.“